Die Kirchenverwaltung ist ein Organ der Kirchenstiftung. Ihr obliegt der gewissenhafte Umgang mit dem Kirchenstiftungsvermögen, die Errichtung und der Unterhalt der Kirche und anderer Gebäude, die Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter, sowie die Bestreitung des Verwaltungsaufwands für die pfarramtliche Geschäftsführung.
Die Kirchenverwaltung besteht aus